Hausordnung & Bahnregeln
1. Geltungsbereich
1.1. Die Hausordnung gilt für das gesamte hello yellow Velodrom. Dazu gehören neben der Radrennbahn alle Garderoben und sanitären Anlagen sowie die Parkplätze.
1.2. Das Betreten des hello yellow Velodroms ist nur mit gültiger Zutrittskarte (siehe 2.2.) gestattet.
1.3. Die Hausordnung sowie die Benutzungsregeln werden in aktueller Fassung auf der Homepage unter https://www.hello-yellow.at/velodrom sowie im Eingangsbereich des hello yellow Velodroms veröffentlicht.
1.4. Das Benutzen des hello yellow Velodroms ist nur mit Bahnrädern gestattet. Nicht erlaubt sind Straßenräder, E-Bikes, Skateboards, Roller oder ähnliche Gefährte.
2. Nutzungs- und Zutrittsbedingungen
2.1. Für die Radrennbahn sind in erster Linie Personen, Vereine, Firmen, Verbände und/oder Gruppen nutzungs- und zutrittsberechtigt, welche über eine schriftliche Nutzungsvereinbarung oder einen schriftlichen Mietvertrag verfügen.
2.2. Das Trainieren auf der Radrennbahn ist nur mit einer Zutrittskarte gestattet. Diese wird nach Absolvierung eines Einführungstrainings, Zahlung einer Kaution in Höhe von € 50,00 und Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung bzw. eines Mietvertrages ausgehändigt.
2.3. Begleitpersonen (siehe 2.6.b.) ist der Zutritt ohne Zutrittskarte gestattet.
2.4. Sofern die Nutzung nicht durch Vereine oder Gruppen, die über eine Nutzungsbewilligung oder einen Mietvertrag verfügen und die Radrennbahn reserviert haben, zeitlich eingeschränkt wird, darf die Radrennbahn durch maximal 28 nutzungsberechtigte Personen für sportliche Zwecke genutzt werden.
2.5. Es ist verboten, alleine auf der Radrennbahn zu trainieren. Bei nur einem Fahrer muss zumindest eine Betreuungsperson mit Zutrittsberechtigung anwesend sein, um bei Unfällen Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten zu können.
2.6. Keine Zutritts- und Nutzungsberechtigung haben
a. Minderjährige unter 12 Jahren,
b. Minderjährige unter 16 Jahren, wenn sie nicht von einer volljährigen Begleitperson begleitet werden,
c. Personen, die unter Betäubungsmittel- und/oder Alkoholeinfluss stehen,
d. Personen, die durch Kleidung oder Verhalten Anstoß erregen oder die Hygiene gefährden,
e. Personen, die den geordneten Betrieb im hello yellow Velodrom stören oder gefährden,
f. Personen, denen ein Hausverbot auferlegt worden ist.
2.7. Personen, welche sich ohne Berechtigung im hello yellow Velodrom aufhalten, handeln auf eigene Gefahr und haben dieses spätestens nach Aufforderung zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung werden alle polizeilichen und rechtlichen Maßnahmen ergriffen.
2.8. Das Befahren der Radrennbahn ist nur bei trockener Rennbahn erlaubt. Bei Schlechtwetter (Regen, Schnee, Morgentau, etc.) und folglich nasser bzw. eisiger Fahrbahn ist das Betreten der Anlage strikt untersagt.
2.9. Im Innenfeld des hello yellow Velodroms darf nur im Einfahrbereich (Betonring) sowie am Holz gefahren werden. Das Betreten/Begehen dieser Bereiche während des Bahnbetriebs ist untersagt.
2.10. Das Anhalten an den Banden, das Sitzen, sowie das Ablegen von Gegenständen auf der Radrennbahn ist nicht erlaubt.
2.11. Das Essen und Trinken direkt auf der Radrennbahn ist verboten, Getränke und Lebensmittel müssen abseits der Bahn (Betonplatz, Rasen) konsumiert werden. Auch das Mitführen von (Kunststoff-)Flaschen, Camelbags o.ä. beim Fahren ist untersagt.
2.12. Auf der Radrennbahn, den Verkehrswegen und allen anderen Nebenräumen ist das Rauchen strikt untersagt.
2.13. Generell ist das Erzeugen von Nebel und Rauch (Trockeneis, Rauchmaschinen etc.) nicht erlaubt.
2.14. Die Nutzung der Radrennbahn mit MP3-Playern, Ohrstöpseln, Mobiltelefonen etc. ist nicht erlaubt.
2.15. Im gesamten Bereich des hello yellow Velodroms dürfen keine Hunde oder andere Tiere mitgeführt werden.
2.16. Das Benützen der Radrennbahn mit markierenden und Striemen erzeugenden Elementen ist nicht erlaubt.
2.17. Jede Verunreinigung des hello yellow Velodroms ist zu vermeiden.
2.18. Mitgebrachte Straßenräder sind außerhalb der Anlage neben dem Eingangsbereich außerhalb des hello yellow Velodroms abzustellen und dürfen keinesfalls im Inneren des Velodroms abgestellt werden.
3. Öffnungszeiten
3.1. Das hello yellow Velodrom ist während der auf der Homepage https://www.hello-yellow.at/velodrom abrufbaren Zeiten zugänglich. Die Öffnungszeiten bzw. die bewilligten oder gemäß Mietvertrag vereinbarten Nutzungszeiten sind einzuhalten.
3.2. Ein Zutritt kann aufgrund der in Punkt 2.4. genannten Gründe nicht jederzeit garantiert werden.
Benutzerregeln der Radrennbahn
1. Ausrüstung
1.1. Für die Benutzung der Radrennbahn ist grundsätzlich ein Bahnrad gemäß UCI-Bestimmungen für Bahn/Massenstart erforderlich. Zusatzausstattungen am Rad sind, soweit gemäß UCI/ÖRV-Bestimmungen erlaubt, mit festen Verbindungen zu montieren und zu sichern.
1.2. Ab Betreten der Radrennbahn (Holz) besteht Helmpflicht. Beim Bahnradtraining ist Rennradbekleidung zu tragen, Radhandschuhe werden empfohlen.
2. Bahnregeln
2.1. Das jeweilige eigene Training ist immer auf die aktuellen Verhältnisse und die anderen Trainierenden abzustimmen, ein sicherer Bahnbetrieb hat Vorrang!
2.2. Die Bahn darf nur in der Linksrichtung (gegen den Uhrzeigersinn) befahren werden.
2.3. Das Auffahren auf die Bahn erfolgt im Bereich der Geraden. Der Auffahrende darf dabei Fahrer, die sich bereits auf der Bahn befinden, nicht behindern oder gefährden.
2.4. Das Verlassen der Bahn sollte möglichst auf den Geraden erfolgen.
2.5. Beim Fahren ist die gerade Fahrlinie zwingend einzuhalten.
2.6. Bei Richtungsänderungen hat der Fahrer sich zu vergewissern, dass insbesondere von hinten auffahrende oder überholende Fahrer nicht gefährdet werden (durch Blick zurück auf der Geraden).
2.7. Überholt wird auf der Außenseite (rechts), überholte und nachfolgende Fahrer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
2.8. Das Ablösen in der Gruppe erfolgt durch Hochfahren des Führenden. Er muss dabei auf schnellere Fahrer achten. Der nachfolgende Fahrer fährt links am abgelösten Fahrer vorbei an die Spitze, der Abgelöste ordnet sich am Ende der Gruppe ein.
2.9. Das Einreihen in eine Gruppe erfolgt durch Hochfahren und Anschließen nach dem letzten Fahrer.
2.10. Fahren mehrere Gruppen gleichzeitig auf der Bahn, so fährt die schnellere Gruppe (Zug) immer auf der unteren Fahrlinie.
2.11. Zwischen Gruppe und der Außenbande ist circa 1m Raum für Überholende frei zu lassen.
2.12. Der Bereich der Messlinie (schwarz) bis inkl. Sprinterlinie (rot) stellt die Ideallinie dar. Sie ist grundsätzlich für schnellere Trainingsmaßnahmen vorgesehen. “Gleichmäßiges Rundenfahren” ist oberhalb dieses Bereichs durchzuführen.
2.13. Spezielle Trainingsmaßnahmen wie Startübungen, Sprints, Ablöseverfahren etc. sind immer nur unter Beachtung der jeweiligen anderen Trainierenden, nach Information an diese und unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erlaubt.